Erstberatung durch einen Anwalt für die Rentenversicherung

Erstberatung durch einen Anwalt für Krankenversicherungsrecht

Informationen zum Ablauf einer Erstberatung durch einen Anwalt für die Rentenversicherung

Auf dieser Seite wird Ihnen der Ablauf und die Kosten einer Erstberatung durch einen Anwalt für die Rentenversicherung in meiner Kanzlei dargestellt. So können Sie sich vorab darüber informieren, was Sie bei einer Erstberatung im Rentenversicherungrecht erwartet.

Inhalt einer Erstberatung im Rentenversicherungsrecht

Inhalt einer Erstberatung im Krankenversicherungsrecht

Darstellung des Inhalts einer Erstberatung im Rentenversicherungsrecht

§ 34 RVG definiert dabei die Erstberatung im Rentenversicherungrecht als mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts zusammenhängt. Betrachten Sie das Erstberatungsgespräch also als Auskunftsmöglichkeit darüber, welche Rechte und Pflichten Ihnen gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung zustehen. Keinesfalls besteht nach einem Erstberatungsgespräch daher die Pflicht den Anwalt auch mit der Einlegung von Rechtsmitteln wie einem Widerspruch oder einer Klage zu beauftragen.

Es ist auch keine Vorbereitung oder gar eine Einarbeitung Ihrerseits vor dem Erstgespräch notwendig. Vielmehr ist das Erstgespräch im Rentenversicherungsrecht für viele Menschen die erste Begegnung mit einem Rechtsanwalt in dessen Kanzlei. Dies ist mir durchaus bewusst und bekannt. Entsprechend werde ich darum bemüht sein, eine für Sie angenehme und Ihren Rechten förderliche Atmosphäre im Gespräch zu schaffen.

Inhalt einer Erstberatung im Krankenversicherungsrecht

Darstellung des Inhalts einer Erstberatung im Rentenversicherungsrecht

§ 34 RVG definiert dabei die Erstberatung im Rentenversicherungrecht als mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts zusammenhängt. Betrachten Sie das Erstberatungsgespräch also als Auskunftsmöglichkeit darüber, welche Rechte und Pflichten Ihnen gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung zustehen. Keinesfalls besteht nach einem Erstberatungsgespräch daher die Pflicht den Anwalt auch mit der Einlegung von Rechtsmitteln wie einem Widerspruch oder einer Klage zu beauftragen.

Es ist auch keine Vorbereitung oder gar eine Einarbeitung Ihrerseits vor dem Erstgespräch notwendig. Vielmehr ist das Erstgespräch im Rentenversicherungsrecht für viele Menschen die erste Begegnung mit einem Rechtsanwalt in dessen Kanzlei. Dies ist mir durchaus bewusst und bekannt. Entsprechend werde ich darum bemüht sein, eine für Sie angenehme und Ihren Rechten förderliche Atmosphäre im Gespräch zu schaffen.

Ziel der Erstberatung im Rentenversicherungsrecht

Ziel der Erstberatung im Krankenversicherungsrecht

Ziel einer Erstberatung im Rentenversicherungsrecht erkennen

Aufgrund des Erstberatungsgesprächs sollten Sie dann in der Lage sein selbst einzuschätzen zu können, ob Sie gegen die Rentenversicherung vorgehen wollen. Dies kann dann bedeuten, dass Sie mich mit der Einlegung eines Widerspruchs oder Einreichung einer Klage gegen die Rentenversicherung beauftragen. Aber nochmals: keinesfalls besteht ein Zwang den Anwalt nach dem Erstgespräch auch mit der Einlegung von Rechtsmitteln zu beauftragen.

Ziel der Erstberatung im Krankenversicherungsrecht

Ziel einer Erstberatung im Rentenversicherungsrecht erkennen

Aufgrund des Erstberatungsgesprächs sollten Sie dann in der Lage sein selbst einzuschätzen zu können, ob Sie gegen die Rentenversicherung vorgehen wollen. Dies kann dann bedeuten, dass Sie mich mit der Einlegung eines Widerspruchs oder Einreichung einer Klage gegen die Rentenversicherung beauftragen. Aber nochmals: keinesfalls besteht ein Zwang den Anwalt nach dem Erstgespräch auch mit der Einlegung von Rechtsmitteln zu beauftragen.

Kosten einer Erstberatung im Rentenversicherungsrecht

Kosten einer Erstberatung im Krankenversicherungsrecht

Tatsächliche Kosten einer Erstberatung im Rentenversicherungsrecht wissen

Für ein erstes Beratungsgespräch beschränkt der Gesetzgeber die Kosten für Verbraucher (anderns als bei Unternehmern) auf höchstens 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer, § 34 Abs. 1 S. 3 Hs. 3 RVG. In meiner Kanzlei erhalten Sie also für die Erstberatung im Rentenversicherungsrecht eine Rechnung über 226,10 €. Es kommt dabei nicht darauf an wie schwierig oder wie umfangreich die Fragen zu Ihrem Fall sind bzw. auch nicht, wie lang das Erstgespräch war.

Kosten einer Erstberatung im Krankenversicherungsrecht

Tatsächliche Kosten einer Erstberatung im Rentenversicherungsrecht wissen

Für ein erstes Beratungsgespräch beschränkt der Gesetzgeber die Kosten für Verbraucher (anderns als bei Unternehmern) auf höchstens 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer, § 34 Abs. 1 S. 3 Hs. 3 RVG. In meiner Kanzlei erhalten Sie also für die Erstberatung im Rentenversicherungsrecht eine Rechnung über 226,10 €. Es kommt dabei nicht darauf an wie schwierig oder wie umfangreich die Fragen zu Ihrem Fall sind bzw. auch nicht, wie lang das Erstgespräch war.

Termin zur Erstberatung im Rentenversicherungsrecht

Termin zur Erstberatung im Krankenversicherungsrecht

Termin zur Erstberatung im Rentenversicherungsrecht vereinbaren

Vor jedem Erstgespräch erfolgt die Kontaktaufnahme zu meiner Kanzlei zur Terminvereinbarung. Den Termin können Sie sehr gerne telefonisch unter – (030) 556 114 03 – vereinbaren oder Sie nutzen das Rückrufformular. Gerne kann der Termin online stattfinden oder vor Ort in meiner Kanzlei.

2 + 13 =

Hinweis zur Nutzung des Rückrufformulars:

Mit der Nutzung des Rückrufformulars erklären Sie sich mit einer Kontaktaufnahme und der dazugehörigen notwendigen Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden. Weitere Informationen unter: Datenschutzerklärung. Durch das Absenden und das Bereitstellen der Rückrufanfrage kommt kein Vertrag zustande. Es wird jediglich das gegenseitige Interesse an einer Kontaktaufnahme kundgetan. Soweit bei Rechtsmitteln Fristablauf droht, sollte unmittelbar Ihrerseits ein Anruf in der Kanzlei erfolgen. Ein tatsächlicher Rückruf kann nicht garantiert werden.

Termin zur Erstberatung im Krankenversicherungsrecht

Termin zur Erstberatung im Rentenversicherungsrecht vereinbaren

Vor jedem Erstgespräch erfolgt die Kontaktaufnahme zu meiner Kanzlei zur Terminvereinbarung. Den Termin können Sie sehr gerne telefonisch unter – (030) 556 114 03 – vereinbaren oder Sie nutzen das Rückrufformular. Gerne kann der Termin online stattfinden oder vor Ort in meiner Kanzlei.

11 + 14 =

Hinweis zur Nutzung des Rückrufformulars:

Mit der Nutzung des Rückrufformulars erklären Sie sich mit einer Kontaktaufnahme und der dazugehörigen notwendigen Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden. Weitere Informationen unter: Datenschutzerklärung. Durch das Absenden und das Bereitstellen der Rückrufanfrage kommt kein Vertrag zustande. Es wird jediglich das gegenseitige Interesse an einer Kontaktaufnahme kundgetan. Soweit bei Rechtsmitteln Fristablauf droht, sollte unmittelbar Ihrerseits ein Anruf in der Kanzlei erfolgen. Ein tatsächlicher Rückruf kann nicht garantiert werden.