Anwalt für die Rentenversicherung

Jendrik Gundlach – Anwalt für die Rentenversicherung
Willkommen bei der Kanzlei für Sozialrecht von Rechtsanwalt Jendrik Gundlach in Berlin-Steglitz. Meine Kanzlei ist spezialisiert auf Fälle des gesetzlichen Rentenversicherungsrecht im Sozialrecht (SGB VI). Von der Beratung über den Widerspruch bis zur Klage stehe ich Ihnen als Anwalt für die Rentenversicherung gerne jederzeit zur Seite.
Fallbeispiele eines Anwalts für die Rentenversicherung

Die verschiedenen Fälle im Rentenversicherungsrecht
Meine Kanzlei beschäftigt sich mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Fallbeispielen im Rentenversicherungsrecht. Dazu gehören insbesondere:
› Ablehnung der Erwerbsminderungsrechte durch die Rentenversicherung
› Verweigerung der Reha durch die Rentenversicherung
› Absage einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
› Individuelle Leistungen der Rentenversicherung

Die verschiedenen Fälle im Rentenversicherungsrecht
Meine Kanzlei beschäftigt sich mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Fallbeispielen im Rentenversicherungsrecht. Dazu gehören insbesondere:
› (Teil-) Erwerbsminderungsrente
› Reha durch die Rentenversicherung
› Absage einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
› Individuelle Leistungen im Rentenversicherungsrecht
Erstberatung durch einen Anwalt für die Rentenversicherung

Informationen zum Ablauf einer Erstberatung im Rentenversicherungsrecht
§ 34 RVG definiert die Erstberatung zum Rentenversicherungrecht als mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts zusammenhängt. Betrachten Sie das Erstberatungsgespräch also als Auskunftsmöglichkeit darüber, welche Rechte und Pflichten Ihnen gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung zustehen. Keinesfalls besteht nach einem Erstberatungsgespräch daher die Pflicht den Anwalt auch mit der Einlegung von Rechtsmitteln wie einem Widerspruch oder einer Klage zu beauftragen.

Informationen zum Ablauf einer Erstberatung im Rentenversicherungsrecht
§ 34 RVG definiert die Erstberatung zum Rentenversicherungrecht als mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts zusammenhängt. Betrachten Sie das Erstberatungsgespräch also als Auskunftsmöglichkeit darüber, welche Rechte und Pflichten Ihnen gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung zustehen. Keinesfalls besteht nach einem Erstberatungsgespräch daher die Pflicht den Anwalt auch mit der Einlegung von Rechtsmitteln wie einem Widerspruch oder einer Klage zu beauftragen.
Kontaktaufnahme zum Anwalt für die Rentenversicherung

Termin zur Beratung mit Anwalt für die Rentenversicherung vereinbaren
Für eine erste Kontaktaufnahme zum Anwalt für die Rentenversicherung, zum Beispiel zur Terminvereinbarung für eine Erstberatung, empfiehlt es sich einfach in der Kanzlei unter – (030) 556 114 03 – anzufen. Schildern Sie in diesem Gespräch Ihr Anliegen und was Sie vorab vor einem möglichen ersten Treffen gerne vom Anwalt erfahren würden. Da diese Gespräche für einen Anwalt den ganz normalen Arbeitsalltag darstellen, brauchen Sie tatsächlich wirklich keine Scheu zu haben. Gerne können Sie hier auch einen Rückruf anfordern:
Hinweis zur Nutzung des Rückrufformulars:
Mit der Nutzung des Rückrufformulars erklären Sie sich mit einer Kontaktaufnahme und der dazugehörigen notwendigen Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden. Weitere Informationen unter: Datenschutzerklärung. Durch das Absenden und das Bereitstellen der Rückrufanfrage kommt kein Vertrag zustande. Es wird jediglich das gegenseitige Interesse an einer Kontaktaufnahme kundgetan. Soweit bei Rechtsmitteln Fristablauf droht, sollte unmittelbar Ihrerseits ein Anruf in der Kanzlei erfolgen. Ein tatsächlicher Rückruf kann nicht garantiert werden.

Termin zur Beratung mit Anwalt für die Rentenversicherung vereinbaren
Für eine erste Kontaktaufnahme zum Anwalt für die Rentenversicherung, zum Beispiel zur Terminvereinbarung für eine Erstberatung, empfiehlt es sich einfach in der Kanzlei unter – (030) 556 114 03 – anzufen. Schildern Sie in diesem Gespräch Ihr Anliegen und was Sie vorab vor einem möglichen ersten Treffen gerne vom Anwalt erfahren würden. Da diese Gespräche für einen Anwalt den ganz normalen Arbeitsalltag darstellen, brauchen Sie tatsächlich wirklich keine Scheu zu haben. Gerne können Sie hier auch einen Rückruf anfordern:
Hinweis zur Nutzung des Rückrufformulars:
Mit der Nutzung des Rückrufformulars erklären Sie sich mit einer Kontaktaufnahme und der dazugehörigen notwendigen Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden. Weitere Informationen unter: Datenschutzerklärung. Durch das Absenden und das Bereitstellen der Rückrufanfrage kommt kein Vertrag zustande. Es wird jediglich das gegenseitige Interesse an einer Kontaktaufnahme kundgetan. Soweit bei Rechtsmitteln Fristablauf droht, sollte unmittelbar Ihrerseits ein Anruf in der Kanzlei erfolgen. Ein tatsächlicher Rückruf kann nicht garantiert werden.
Urteile im Rentenversicherungsrecht

Leitsätze aktueller Urteil im Rentenversicherungsrecht
Lesen Sie die Leitsätze aktueller Entscheidungen im Rentenversicherungsrecht. Vielleicht ist auch eine Entscheidung dabei, die für Sie und Ihre Belange positv ist.

Leitsätze aktueller Urteil im Rentenversicherungsrecht
Lesen Sie die Leitsätze aktueller Entscheidungen im Rentenversicherungsrecht. Vielleicht ist auch eine Entscheidung dabei, die für Sie und Ihre Belange positv ist.
Rechtsdokumente

Die Rechtsdokumente der Kanzlei für die Rentenversicherung im Überblick
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie die Informationen zu den Rechtsdokumenten der Kanzlei für die Rentenversicherung:

Die Rechtsdokumente der Kanzlei für die Rentenversicherung im Überblick
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